Die FlexRay Kommunikation ist nicht an eine bestimmte physikalische
Topologie gebunden. Eine einfache Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist genauso
möglich wie eine Linientopologie oder eine Sterntopologie. Zudem kann
der Systemdesigner zwischen einer einkanaligen und einer zweikanaligen
Kommunikation entscheiden.
Im Falle der Punkt-zu-Punkt-Verbindung
werden zwei FlexRay Knoten unmittelbar verbunden. Aus der Electrical
Physical Layer Specification (EPL Specification) geht hervor, dass die
Verbindung 24 Meter nicht überschreiten darf. Im Falle von drei FlexRay
Knoten schließt man die FlexRay Knoten über einen zentralen, aber
passiven, Sternpunkt zusammen.
Man bezeichnet eine solche Topologie als passiven Stern.
Auch bei dieser physikalischen Topologie sind nicht mehr als 24 Meter
zwischen zwei FlexRay Knoten erlaubt. Mehr als 22 FlexRay Knoten sollten
laut EPL Specification auch nicht zu einem passiven Stern
zusammengeschlossen werden.
Ab vier FlexRay Knoten kann der Systemdesigner zwischen der passiven Sterntopologie und der Linientopologie wählen. Bei der Linientopologie
werden die FlexRay Knoten über separate Stichleitungen (Stubs) an den
Bus angeschlossen. Die Grafik „Linientopologie mit redundantem Bus“
zeigt einen FlexRay Cluster, dem eine Linientopologie zugrunde liegt,
bei der der Bus, also der Kommunikationskanal redundant ausgeführt ist,
was heißt, dass Daten über Kanal A und B übertragen werden können.
Die
FlexRay Spezifikation schreibt vor, beim Einsatz einer Linientopologie
eine maximale Distanz zwischen zwei FlexRay Knoten von 24 Metern nicht
zu überschreiten, wenn die Kommunikationskanäle des FlexRay Clusters mit
10 MBit/s betrieben werden. Die Reduzierung der Datenrate ermöglicht
die Vergrößerung der maximalen Distanz zwischen den beiden weitest
entfernten FlexRay Knoten. Laut FlexRay Spezifikation sollten an eine
Linie nicht mehr als 22 FlexRay Knoten angeschlossen werden.
Genauso
wie für die passive Sterntopologie gilt für die Linientopologie, dass
aus der Sicht der Signalintegrität die Anzahl und Länge der
Stichleitungen, wegen der zu erwartenden erheblichen Probleme mit der elektromagnetischen Verträglichkeit, zu begrenzen sind.